Point du jour
Point du Jour
Postfach 668
1920 Martigny
Telefon: 078 883 38 07
Telefonische Erreichbarkeit: 24/7
E-Mail: info@pointdujour.ch
Häufig gestellte Fragen
Frauenhäuser bieten volljährigen Frauen und deren Kindern Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung bei körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt.
Frauenhäuser unterstützen auch minderjährige Mädchen und junge Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, um eine geeignete Unterkunft ohne ihre Eltern zu finden (zum Beispiel Mädchenhaus oder Schlupfhuus).
Kinder, die mit ihren Müttern in ein Frauenhaus eintreten, werden ebenfalls ernst genommen. Sie werden wie ihre Mütter beraten und unterstützt.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterstehen der Schweigepflicht. Sie beraten vertraulich und ziehen bei Bedarf Dolmetscherinnen für die Verständigung bei.
Die Frauenhäuser sind telefonisch erreichbar, wenn auch nicht alle rund um die Uhr. Hier geht es zur Liste aller Frauenhäuser mit ihren Kontaktangaben. Am Telefon schildern Sie einer Mitarbeiterin Ihre aktuelle Situation. Die Mitarbeiterin gibt Ihnen Antwort auf Ihre wichtigsten Fragen und plant mit Ihnen gegebenenfalls den Eintritt ins Frauenhaus.
Ja, Sie haben gemäss dem Zivilgesetzbuch im Falle von häuslicher Gewalt das Recht und die Pflicht, Ihre Kinder in Sicherheit zu bringen und vom anderen Elternteil vorübergehend zu trennen.
Ja, Sie können auch ohne Geld und finanzielle Ressourcen ins Frauenhaus kommen. In der Regel übernimmt die kantonale Opferhilfe die Aufenthaltskosten für die erste Zeit im Frauenhaus. Dafür ist keine Strafanzeige notwendig. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen Sie auch, falls der Aufenthalt im Frauenhaus länger dauert.
Nehmen Sie falls möglich die notwendigsten Kleider und Medikamente für sich und Ihre Kinder mit. Sehr wichtig sind zudem alle persönlichen Dokumente wie Pass/Aufenthaltsbewilligung, Bank- und Krankenkassenkarten, Impfpässe und Lieblingsspielzeuge Ihrer Kinder sowie Heirats- und Geburtsurkunden.
Das Frauenhaus ist in der Regel vergleichbar mit einer grossen Wohngemeinschaft. Neben gemeinsam genutzten Räumen hat jede Frau für sich (und ihre Kinder) ein Zimmer. Jede Frau bleibt für sich (und ihre Kinder) auch im Frauenhaus selbst verantwortlich.
Die Gewährleistung der Sicherheit hat im Frauenhaus oberste Priorität. Darum ist der Standort der meisten Frauenhäuser geheim. Aufgrund der individuellen Gefährdungssituation einer Frau kann es notwendig sein, dass die sozialen Kontakte eingeschränkt sind. Zudem wird aufgrund der Gefährdungslage geprüft, ob das Arbeiten und der Schulbesuch der Kinder am Wohnort für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden müssen.
Neben dem Sicherheitsaspekt steht die umfassende Unterstützung der Frauen und Kinder im Zentrum. Im Frauenhaus finden dazu regelmässig Beratungsgespräche statt. Die Beraterinnen bieten Unterstützung in verschiedenen Belangen. Sie orientieren sich dabei an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Aufenthaltes im Frauenhaus können Sie sich (auch anonym) beim Frauenhaus in Ihrer Region melden. Sie gehen damit keinerlei Risiko oder Verpflichtungen ein. Hier geht es zur Liste aller Frauenhäuser mit ihren Kontaktangaben.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen Sie bei der Planung der Schritte nach dem Frauenhausaufenthalt. Dies geschieht unabhängig davon, welche Zukunftslösung Sie für sich wählen (Trennung, Rückkehr in die gemeinsame Wohnung etc.).