Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt beschreibt Gewalthandlungen wie unerwünschte Küsse oder Berührungen, Vaginal-, Oral- oder Analverkehr gegen den Willen, Behandlung als Sexobjekt und sexuelle Handlungen an Kindern.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von erzwungener oder unerwünschter sexueller Handlung sowie grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Da es bei diesen Handlungen nicht um Sexualität, sondern um Gewalt und Machtdemonstration geht, verwendet die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein den Begriff der sexualisierten Gewalt.
Sexualisierte Gewalt reicht von sexueller Belästigung oder Vergewaltigung bis hin zu sexuellen Handlungen mit Kindern. Sexualisierte Gewalt ist zum Beispiel:
- unerwünschte Küsse oder Berührungen,
- Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr gegen den Willen,
- Behandlung als Sexobjekt,
- sexuelle Handlungen mit oder ohne Körperkontakt, die in Gegenwart oder an einem Kind ausgeübt werden.
Ist sexualisierte Gewalt strafbar?
Ja, sexualisierte Gewalt ist strafbar. Da diese sehr vielfältig ist, kommen verschiedene Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht.
Die nachfolgende Liste ist nicht abschliessend:
- sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB)
- sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 StGB)
- sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (Art. 189 und 190 StGB)
- Schändung (Art. 191 StGB)
- Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB)
Verschiedene Kriterien wie die Beziehung zwischen Opfer und Täter:in, deren Alter, der kognitive Zustand des Opfers (Urteilsfähigkeit) sowie der konkrete Ablauf der sexuellen Handlung sind für die Anwendung der einzelnen Artikel entscheidend. Für eine genaue Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation können Sie sich an eine Opferberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose Beratungen an und kann Ihnen allenfalls eine:n Anwält:in vermitteln. Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie zudem hier.