Häusliche Gewalt ist verboten
Häusliche Gewalt ist strafbar.
Das bedeutet:
Die Täter werden bestraft.
Die Täter sind meistens die Ehemänner oder Partner der Opfer.
Die Opfer sind meistens Frauen und ihre Kinder.
Haben Sie häusliche Gewalt erlebt oder gesehen?
Dann melden Sie es der Polizei.
Die Polizei hilft Ihnen.
Möchten Sie mehr über häusliche Gewalt wissen?
Hier erfahren Sie:
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen 2 oder mehreren Menschen.
Häusliche Gewalt entsteht zuhause:
in der Familie und zwischen Lebenspartnern.
Häusliche Gewalt erleben zum Beispiel:
- Ehepaare
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Grosseltern
Häusliche Gewalt gibt es auch bei getrennten Paaren.
Häusliche Gewalt ist nicht nur körperlich.
Auch Drohungen können häusliche Gewalt sein.
Zum Beispiel wenn ein Mann seiner Frau sagt:
«Ich werde die Kinder für immer wegbringen.»
Welche Arten von häuslicher Gewalt gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von häuslicher Gewalt.
Der Täter:
- schlägt mit der Hand in Ihr Gesicht.
- stösst Sie in den Rücken.
- tritt mit den Füssen nach Ihnen.
- hält Sie mit beiden Händen fest.
- würgt Sie am Hals.
- wirft Ihnen einen Teller nach.
Der Täter:
- beleidigt Sie: „Du bist nichts wert.“
- erniedrigt Sie: „Du bist zu dumm zum Arbeiten.“
- droht Ihnen: „Ich nehme dir die Kinder weg.“
- schreit Sie an.
- beschuldigt Sie ohne Grund.
Der Täter:
- verbietet Kontakte zu Ihren Eltern, Freunden und Nachbarn.
- sagt: „Du darfst nicht ins Fitness gehen.“
- will, dass Sie immer zuhause bleiben.
Das Opfer:
- muss den gesamten Lohn an den Mann abgeben.
- bekommt kein eigenes Geld.
- darf nichts kaufen.
- darf nicht arbeiten.
- muss arbeiten, will es aber nicht.
Das Opfer:
- muss sexuelle Dinge machen, die es nicht will.
- erlebt Küsse oder Berührungen gegen seinen Willen.
- wird wie ein Sex-Objekt behandelt.
Der Täter:
- ruft Sie dauernd an, auch nachts.
- schreibt Ihnen dauernd Nachrichten und SMS.
- verfolgt und beobachtet Sie.
- steht plötzlich vor Ihrem Haus oder an der Arbeit.
- kontaktiert Ihre Bekannten und Kollegen.
Das Opfer wird gezwungen:
- zu heiraten.
- in einer Ehe zu leben.
- in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben.
Kinder:
- werden geschlagen und verletzt.
- werden beleidigt.
- sehen oder hören Gewalt in ihrer Familie.
Welche Rechte haben die Opfer?
Diese Gesetze schützen die Opfer vor häuslicher Gewalt:
- Opferhilfe-Gesetz
- Straf-Gesetzbuch
- Zivil-Gesetzbuch
Laut Gesetz haben die Opfer diese Rechte:
- Recht auf Schutz
- Recht auf kostenlose Hilfe durch Fachpersonen
- Recht auf Bestrafung des Täters
Welche Folgen hat häusliche Gewalt?
Die Opfer leiden sehr unter häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt hat Folgen für die Gesundheit:
- Verletzungen am Körper
- Kopfschmerzen
- Bauchschmerzen
- Rückenschmerzen
Die Erlebnisse belasten auch die Seele der Opfer:
- Sie schlafen schlecht.
- Sie haben Angst.
- Sie schämen sich.
- Sie fühlen sich wertlos.
- Sie essen weniger oder mehr als üblich.
- Sie fühlen sich schlecht.
- Sie denken an Selbstmord.
- Sie erinnern sich immer wieder an das schreckliche Erlebnis.
Manchmal bemerken die Opfer erst später die Folgen von häuslicher Gewalt.
Auch Kinder leiden unter häuslicher Gewalt.
- Sie haben Angst.
- Sie fühlen sich schuldig.
- Sie bekommen Bauchschmerzen und Kopfschmerzen.
- Viele Kinder verhalten sich anders.
Sie werden aggressiv oder ziehen sich zurück.
Oder sie bekommen Probleme in der Schule. - Viele Kinder reden nicht über häusliche Gewalt.
Wer hilft?
Erleben Sie häusliche Gewalt?
Suchen Sie schnell professionelle Hilfe.
Hier finden Sie Hilfe: Polizei, Opferberatung, Frauenhaus.
Polizei
Die Polizei hilft Menschen in Not.
Sie stoppt Gewalt und schützt Sie.
Die Polizei kennt die richtigen Fachpersonen:
Sozialarbeiterinnen, Psychologen, Ärztinnen, Anwälte usw.
Opferberatung
In der Opferberatung bekommen Opfer Hilfe und Rat.
Mitarbeiterinnen beraten die Opfer vertraulich.
Sie geben keine Informationen an andere Personen weiter.
Sprechen Sie nicht gut Deutsch?
Die Opferberatung holt eine Dolmetscherin für Sie.
Frauenhaus
Frauenhäuser schützen Frauen und Kinder in Not.
Die Mitarbeiterinnen beraten die Opfer vertraulich.
Sie halten alle Informationen über Sie streng geheim.
Die Adressen der Frauenhäuser sind meistens geheim.
Wie kommen Sie ins Frauenhaus?
Rufen Sie das Frauenhaus an.
Eine Mitarbeiterin vom Frauenhaus hört Ihnen zu.
Sie fragt:
- „Wo sind Sie jetzt?“
- „Können Sie jetzt telefonieren oder hört jemand mit?“
- „Haben Sie Kinder?“
Wenn Sie wollen, plant die Mitarbeiterin Ihren Eintritt ins Frauenhaus.
Vielleicht organisiert sie eine Dolmetscherin.
Möchten Sie nicht selbst das Frauenhaus kontaktieren?
Jemand anders kann für Sie anrufen.
Zum Beispiel eine Polizistin oder ein Arzt.
Diese Personen haben Schweigepflicht.
Sie sagen niemandem, wo Sie sind.
Sprechen Sie nicht gut Deutsch?
Das Frauenhaus holt eine Dolmetscherin für Sie.
Diese Fragen können Sie im Frauenhaus besprechen:
- Wie können Sie sich und Ihre Kinder schützen?
- Möchten Sie sich trennen?
- Wo können Sie mit Ihren Kindern wohnen?
- Sollen Sie eine Strafanzeige machen?
Ist das Frauenhaus für alle Frauen offen?
Das Frauenhaus steht allen Frauen offen:
Schweizerinnen und Ausländerinnen (auch ohne Aufenthalts-Bewilligung).
Sprechen Sie kein Deutsch?
Verlangen Sie einfach eine Dolmetscherin.
Wie lange dürfen Sie im Frauenhaus wohnen?
Frauen und Kinder wohnen nur vorübergehend im Frauenhaus.
Die ersten Tage sind kostenlos.
- Sie können ohne Geld und finanzielle Hilfe ins Frauenhaus kommen.
- Sie brauchen keine Strafanzeige.
- Wohnen Sie länger im Frauenhaus?
Dann helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses weiter.
Zum Beispiel bei der Wohnungssuche
oder bei den Kosten für das Frauenhaus. - Sie dürfen das Frauenhaus jederzeit verlassen.
Kinder sind willkommen
Ihre Kinder sind im Frauenhaus willkommen.
Alle Frauenhäuser haben Platz zum Spielen.
Die Kinder können meistens normal in die Schule gehen.
Das sollten Sie und Ihre Kinder ins Frauenhaus mitbringen:
- Pass und Aufenthalts-Bewilligung
- Bankkarte
- Krankenkassen-Karte
- Medikamente, Impfpass
- Offizielle Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Ein paar Kleider
- Liebstes Spielzeug der Kinder
Sie können im Frauenhaus auch wohnen,
wenn Sie zum Beispiel keinen Pass mitbringen.
Alle Frauenhäuser nach Region
Aargau/Solothurn
Telefon: 062 823 86 00
Adresse:
Frauenhaus Aargau-Solothurn
Postfach 2329
5001 Aarau
E-Mail: info@frauenhaus-ag-so.ch
Website: www.frauenhaus-ag-so.ch
Beider Basel
Telefon: 061 681 66 33
Adresse:
Frauenhaus beider Basel
Postfach
4018 Basel
E-Mail: info@frauenhaus-basel.ch
Website: https://frauenhaus-basel.ch/
Bern
Telefon: 031 533 03 03
Adresse:
Frauenhaus Bern
Postfach 2126
3001 Bern
E-Mail: info@frauenhaus-bern.ch
Website: http://stiftung-gegen-gewalt.ch/wsp/de/fachstellen/frauenhaus-bern/
Biel
Telefon: 032 322 03 44
Adresse:
Frauenhaus Biel & Region
Kontrollstrasse 12
2503 Biel
E-Mail: info@solfemmes.ch
Website: https://solfemmes.ch/index.php/de/
Freiburg
Telefon: 026 322 22 02
Adresse:
Frauenhaus Freiburg
Postfach 538
1701 Freiburg
E-Mail: info@sf-lavi.ch
Website: https://www.sf-lavi.ch/?lang=de
Genf (Au Cœur des Grottes)
Telefon: 022 338 24 80
Adresse:
Au Cœur des Grottes
Rue de l'Industrie 14
1201 Genf
E-Mail: info@coeur.ch
Website: https://coeur.ch/
Genf (AVVEC)
Telefon: 022 797 10 10
Adresse:
AVVEC
Rue de Montchoisy 46
1207 Genf
E-Mail: info@avvec.ch
Website: https://www.avvec.ch/en
Graubünden
Telefon: 081 252 38 02
Liechtenstein
Telefon: 00423 380 02 03
Adresse:
Frauenhaus Liechtenstein
Postfach 1142
FL-9490 Vaduz
E-Mail: info@frauenhaus.li
Website: http://www.frauenhaus.li/
Lugano
Telefon: 078 624 90 70
Adresse:
Casa delle Donne
Via Vignola 14
6900 Lugano
E-Mail: consultorio@bluewin.ch
Website: https://ccdlugano.wordpress.com/
Luzern/Zentralschweiz
Telefon: 041 360 70 00
Adresse:
Frauenhaus Luzern
Postfach 2616
6002 Luzern 2 Universität
E-Mail: ifrauenhaus@frauenhaus-luzern.ch
Website: https://www.frauenhaus-luzern.ch/
Mittelwallis
Telefon: 027 323 22 00
E-Mail: info@accueil-aurore.ch
Website: https://accueil-aurore.ch/
Neuenburg
Telefon: 032 886 46 36
Adresse:
SAVI
Rue D.-Jeanrichard 43
Postfach 1394
2301 La Chaux-de-Fonds
E-Mail: savi.heb@ne.ch
Website: https://savi-ne.ch/
Oberwallis
Telefon: 079 628 87 80
Adresse:
Unterschlupf
Postfach 686
3900 Brig
E-Mail: info@unterschlupf.ch
Website: https://www.unterschlupf.ch/
St. Gallen/Appenzell
Telefon: 071 250 03 45
Adresse:
Frauenhaus St. Gallen
Postfach 645
9001 St. Gallen
E-Mail: info@frauenhaus-stgallen.ch
Website: http://www.frauenhaus-stgallen.ch/
Tenero
Telefon: 0848 33 47 33
Adresse:
Casa Armònia
Postfach 247
6598 Tenero
E-Mail: casa.armonia@bluewin.ch
Website: https://www.associazionearmonia.ch/
Thun/Berner Oberland
Telefon: 031 533 03 03
Adresse:
Frauenhaus Thun-Berner Oberland
Postfach 57
3602 Thun
E-Mail: info@frauenhaus-thun.ch
Website: http://stiftung-gegen-gewalt.ch/wsp/de/fachstellen/frauenhausthun/
Unterwallis
Telefon: 078 883 38 07
Adresse:
Point du Jour
Postfach 668
1920 Martigny
E-Mail: info@pointdujour.ch
Website: https://pointdujour.ch/
Waadt
Telefon: 021 620 76 76
Adresse:
MalleyPrairie
Chemin de la Prairie 34
1007 Lausanne
E-Mail: info@malleyprairie.ch
Website: https://malleyprairie.ch/
Winterthur
Telefon: 052 213 08 78
Adresse:
Frauenhaus Winterthur
Postfach 1779
8401 Winterthur
E-Mail: info@frauenhaus-winterthur.ch
Website: http://www.frauenhaus-winterthur.ch/
Zug
Telefon: 041 727 76 86
Zürcher Oberland
Telefon: 044 994 40 94
Zürich
Telefon: 044 350 04 04
Adresse:
Frauenhaus Zürich Violetta
Postfach
8021 Zürich
E-Mail: kontakt@frauenhaus-zhv.ch
Website: https://www.frauenhaus-zhv.ch/